Staatliche Förderungen für Solarenergie: Was Sie wissen müssen

Photovoltaik Dach

Staatliche Förderungen für Solarenergie: Was Sie wissen müssen

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Fachlich geprüft und aktualisiert: 5. September 2026

Photovoltaikanlagen werden in der Schweiz hauptsächlich über Instrumente des Bundes unterstützt. Welche Förderung tatsächlich passt, hängt von Anlagenleistung, Eigenverbrauch, Inbetriebnahme und den jeweils gültigen Bedingungen ab. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von BFE und Pronovo.

Welche Förderungen gibt es 2026?

Kleine Einmalvergütung – KLEIV

Die KLEIV gilt für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW. Der Solarstrom kann vor Ort selbst verbraucht werden. Die effektive Vergütung wird anhand der aktuellen Pronovo-Tarife und der geprüften Anlagedaten bestimmt.

Grosse Einmalvergütung – GREIV

Die GREIV ist für Photovoltaikanlagen ab 100 kW vorgesehen. Auch hier ist Eigenverbrauch möglich. Für grössere Projekte müssen Netzanschluss, Messkonzept, Produktionsprofil und Förderbedingungen frühzeitig gemeinsam geplant werden.

Hohe Einmalvergütung – HEIV

Die HEIV richtet sich an Anlagen ohne Eigenverbrauch. Nach den geltenden Bedingungen können damit höhere Förderanteile möglich sein. Dafür gelten besondere Anforderungen, darunter die Nettoeinspeisung während der vorgesehenen Förderperiode. Ab 150 kW wird die HEIV über Auktionen vergeben.

Gleitende Marktprämie – GMP

Für Anlagen ab 150 kW ohne Eigenverbrauch besteht alternativ die gleitende Marktprämie. Sie wird ebenfalls über Auktionen vergeben und gleicht während einer festgelegten Dauer die Differenz zwischen Vergütungssatz und Referenz-Marktpreis aus.

Kantonale und kommunale Programme

Zusätzliche Programme für Photovoltaik, Speicher oder Energieberatung können kantonal oder kommunal bestehen. Sie sind regional unterschiedlich, zeitlich begrenzt und teilweise nicht mit anderen Beiträgen kumulierbar. Deshalb müssen sie immer für den konkreten Standort geprüft werden.

Steuerliche Behandlung

Investitionen in erneuerbare Energien können bei bestehenden Gebäuden steuerlich abzugsfähig sein. Förderbeiträge können den abzugsfähigen Betrag reduzieren. Die konkrete Behandlung hängt von Kanton, Gebäudeart, Steuerperiode und persönlicher Situation ab. SOLEXUS berechnet deshalb keine pauschale Steuerersparnis.

So unterstützt SOLEXUS

SOLEXUS dimensioniert die Anlage, berücksichtigt Eigenverbrauch und künftige Verbraucher, klärt die technische Umsetzbarkeit und unterstützt bei den für das Projekt relevanten Förder- und Anmeldeprozessen. Die definitive Förderzusage erfolgt ausschliesslich durch die zuständigen Stellen.

Offizielle Quellen: Bundesamt für Energie – Förderung Photovoltaikanlagen · Pronovo – Einmalvergütung · Pronovo – PV-Auktionen

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